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Für die Verkehrswertermittlung von Immobilien und Grundstücken erfolgt eine detaillierte Besichtigung vor Ort.
Wertrelevante Merkmale und Gegebenheiten werden ermittelt und im Gutachten dargestellt.
Diese Gutachten sind für Sie eine verlässliche Grundlage, um mit Banken, Notaren, Steuerberatern oder ihren Vertragspartnern zu verhandeln.
Das Honorar für Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB wird gemäß Honorarordnung für Bewertungssachverständige § 34 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI Honorartabelle ermittelt.
Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Gebührenauslagen für amtliche Auszüge und Nebenkosten sind zusätzlich zu erstatten.
Das Honorar für weitere Leistungen richtet sich nach Umfang und Komplexität des Bewertungsauftrages. Je nach Anforderung erhalten Sie ein verbindliches Angebot.
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