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Flächenvermessung und-berechnung

Sie haben eine Wohnung, Büro oder Haus gemietet oder sind Eigentümer eines Wohnhauses. Sie möchten wissen, wie groß Ihr Haus, Wohnraum oder Büro ist. Vielleicht wollen Sie die Angaben im Miet- oder Kaufvertrag überprüfen lassen. Mein Sachverständigenbüro misst Ihre Räumlichkeiten. Sie erhalten die Messergebnisse und Flächenberechnungen auf der Basis der entsprechenden Vorschriften und tatsächlichen Verhältnisse vor Ort. Für weitere Informationen nutzen Sie meine Kontaktdaten.
 

Bewertung bei Erbauseinandersetzungen

Nicht selten kommt es im Zusammenhang von Erbauseinandersetzungen zu Streitigkeiten um Immobilien, da die Beteiligten unterschiedliche Vorstellungen haben. Die Aufgabe des Sachverständigen besteht dann darin, die Wertermittlung auf eine neutrale Grundlage zu stellen. Die Immobilienbewertung bei Erbauseinanderstzungen wird beispielsweise notwendig, weil eine anteilige Ausschüttungssumme für die Miterben einer Erbengemeinschaft zu ermitteln ist, ohne dass das Grundstück verkauft wird. Aber auch die Aufhebung der Eerbengemeinschaft zur Abfindung und Aufteilung der Immobilien- Erbmasse oder die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen/ Pflichtteilsergänzungsansprüchen stellen Anlässe für ein Verkehrswertgutachten dar. Die Büroinhaberin Margit Paul hält zu dem Thema Vorträge bei EIPOS eV.
 

Berufung von Margit Paul als Vorsitzende im Sprengnetter Expertengremium Sächsisches Elbland – eine Qualitätsoffensive

Belastbare Immobilienbewertungen sind ohne geeignete Marktdaten (insbesondere Mieten, Vergleichspreise/-faktoren, Liegenschaftszinssätze und Sachwert-Marktanpassungsfaktoren) nicht denkbar. Von den meisten Gutachterausschüssen werden diese Daten i.d.R. nur für einzelne Objektarten zur Verfügung gestellt. Dort wo solche Daten veröffentlicht sind, verhindern oftmals individuelle Ableitungsmodelle eine direkte überregionale Anwendung und Auswertung. Dies erschwert die tägliche Arbeit der überörtlich tätigen Sachverständigen. In den bundesweit 57 Sprengnetter Expertengremien für Immobilienwerte werden regionale Wertermittlungsdaten so aufbereitet, dass sie für Immobilienbewertungen (gerichtsfest) verwendbar sind. Leitfaden und Garant für eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise sind die fachlichen "sprengnetter Standards". Die Verfügbarkeit von vor Gericht belegbaren und belastbaren Datenmaterials sichert die Qualität der Wertermittlungen über beweisbare Marktkompetenz für unsere Kunden. Als Vorsitzende des Expertengremiums kann ich die über das bundesweit flächendeckende Netzwerk hoch qualifizierter Sachverständiger gemeinsam ermittelten Marktdaten für Wertermittlungen und Gutachtenerstellungen meines Büros nutzen.
 

Neu im Leistungsangebot - Erstellung von Energieausweisen !

Für unsere Kunden, die eine Immobilienbewertung, Miet- oder Pachtwertgutachten für Wohngebäude beauftragen, bieten wir ab 01.01.2009 in Kooperation mit einem Energieberatungsunternehmen an, den ab dem 01. Juli 2008 gesetzlich geforderten bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweis für Wohngebäude auszustellen.
Der Energieverbrauch kann nach Vorgabe der EnEV 2007 auf Grundlage des Energieverbrauchs oder des -bedarfs ermittelt werden.
Bedarfsoriente Berechnung: Die Angaben des bedarfsorientierten Energieausweises werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte sind auf Grundlage von Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z.B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur, innere Wärmegewinne usw.) berechnet worden. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und dem regionalen Klima beurteilen und ermöglicht somit einen sachgerechten Vergleich von Gebäuden.
Verbrauchsoriente Berechnung: Der verbrauchsorientierte Ausweis wird auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs anhand der Abrechnung von Heiz- und ggf. Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung und auf Grund anderer geeigneter Verbrauchsdaten ermittelt. Über Klimafaktoren wird der gemessene Energieverbrauch der Heizung hinsichtlich der konkreten örtlichen Wetterdaten auf einen deutschlandweiten Mittelwert mit Klimafaktoren umgerechnet.

Bereits heute können Immobilieneigentümer die notwendigen Daten erfassen und an eine ausstellungsberechtigte Stelle weiterleiten. Der Mehrwert unseres Angebotes liegt aber darin, Laien die komplexe Erfassung abzunehmen und zusätzliche Sicherheit zu geben. Die Daten werden von einer qualifizierten Fachkraft aufgenommen.

Sie erhalten den entsprechenden Energieausweis innerhalb von 5 Werktagen nach der vollständigen Datenerfassung. Neben dem Energieausweis erhalten Sie eine Anlage zum Energieausweis mit den als Grundlage für den Ausweis erfassten Daten. Der Energieausweis ist aufgrund des Nachweises der Datengrundlage höherwertiger als der Ausweis vergleichbarer Anbieter ohne Energieausweisanlage. Sie bekommen damit neben der Immobilienbewertung auch die gesetzlich geforderten Aussagen zur Energieeffizienz Ihres Gebäudes und damit alles aus einer Hand.
Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an oder nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.